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Rundschreiben Vegeterra Aktuell
Vegeterra Aktuell
Ausgabe Nr.2 / Februar 2005
Einen schönen guten Tag,
mit diesem Rundschreiben möchten wir Ihnen einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen bei der Stiftung „VEGETERRA - Stiftung vegetarisch leben” geben:
1. Gründungsfeier im würdigen Rahmen erfolgt
Am 2. Oktober des vergangenen Jahres fand im Restaurant Hiller in Hannover die offizielle Gründungsfeier der Stiftung statt. Dies war nur durch Ihr Vertrauen in die Idee der Stiftungsgründung und mit Hilfe Ihrer Unterstützung möglich. Dafür möchten wir Ihnen an dieser Stelle ganz herzlich danken! Anliegend finden Sie in Kopie einen Beitrag zu der Stiftungsgründungsfeier aus der Ausgabe 1/2005 der Zeitschrift „Vegetarisch fit!”. Hinweisen möchten wir auch auf den Bericht in „natürlich vegetarisch”, Ausgabe 1/2005.
2. Projekte der Stiftung
Als erste Aktivität wird VEGETERRA die Vergabe des „Vegetarischen Trendpreises 2005” (VEP) auf der BioFach-Messe in Nürnberg am Freitag, dem 25. Februar unterstützen. Der „VEP” ist ein wichtiges Instrument, um die Entwicklung attraktiver vegetarischer Produkte, gerade auch für noch Fleisch essende Menschen, zu fördern und einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen. Sollte Sie Ihr Weg in diesen Tagen nach Nürnberg führen, freuen wir uns über Ihren Besuch!
Weiterhin liegt der Stiftung die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sehr am Herzen. Deshalb ist die Aus-schreibung eines mit insgesamt 5000,- € dotierten „Vegetarischen Kinder- und Jugendpreises der Dr. Baumann Cosmetic GmbH und der Dr. med. Henrich GmbH” in Vorbereitung, der vegetarische und Tierschutzprojekte besonders fördern soll. Unser Dank geht hier ganz besonders an die Stifter des Preises.
3. Aktueller Stand des Stiftungskapitals
Mit Datum vom 1.2.2005 hat die Stiftung einen Bestand von 66.184,- €. Die Stiftung ist weiterhin auf Zustiftungen angewiesen, da nur aus den Erträgen vegetarische Projekte gefördert werden. Bis zum Frühjahr dieses Jahres haben wir uns das ehrgeizige Ziel gesetzt, ein Stiftungskapital von 100.000,- € zu erreichen. Der Vorstand der Stiftung wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie ein erstmalige oder erneute Zustiftung für sich prüfen könnten.
4. Fördermöglichkeiten für die Stiftung
Auf Grund einiger Nachfragen möchten wir die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten für die Stiftung VEGETERRA an dieser Stelle kurz erläutern:
Zustiftungen, die das Grundkapital der Stiftung erhöhen, sind ab 500,- € möglich. Die Zustiftung erhöht das Stiftungskapital und sichert damit eine dauerhaften und soliden Grundstein für die Stiftungsarbeit. Aus den Erträgen des Grundkapitals können dann vegetarische und vegane Projekte gefördert werden. Zustiftungen können auch in Form einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses erfolgen. In der Geschäftsstelle können Sie bei Interesse kostenlos die aktuelle Infobroschüre „Eine Zukunft nach dem Tod” anfordern. Bei Fragen dazu sprechen Sie uns gerne an.
Sie können die Stiftungsarbeit auch durch ein (auch befristetes) zinsloses Darlehen unterstützen, wenn Sie sich noch nicht für eine Zustiftung entscheiden möchten. Die Stiftung legt das Geld nach ethischen Kriterien an und kann die Zinsen für die Förderung verwenden. Nach Ablauf der Frist kann das Darlehen verlängert, in eine Zustiftung umgewandelt oder zurückgezahlt werden. Diese Entscheidung fällt dann zu einem Zeitpunkt, wo Sie die Stiftung und ihre Arbeit besser kennen gelernt haben. Ein zinsloses Darlehen nimmt die Stiftung ab 50.000,- € entgegen (in Einzelfällen nach Absprache auch in geringerer Höhe).
Spenden sind in beliebiger Höhe (d. h. auch mit einer kleineren Summe als 500,- €) möglich. Spenden werden zusammen mit den Erträgen aus dem Grundkapital direkt für den Stiftungszweck eingesetzt.
5. Steuerliche Abzugsfähigkeit von Zustiftungen, Spenden und Erbschaften bzw. Vermächtnissen
Wir möchten darauf hinweisen, dass im ersten Jahr nach der formalen Stiftungsgründung (also bis zum 12.8.2005, da die Stiftung von der Stiftungsaufsicht am 13.8.2004 anerkannt wurde) Zustiftungen an die gemeinnützige Stiftung VEGETERRA bis zu einer Summe von 307.000,- € im Jahr der Zuwendung und in den neun folgenden Jahren bis zu diesem Höchstbetrag steuerlich geltend gemacht werden können.
Ab dem zweiten Jahr nach der Gründung (ab 13.8.2005) können Spenden und/oder Zustiftungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 20.450,- € steuerlich in Ansatz gebracht werden.
Erbschaften und Vermächtnisse an gemeinnützige Stiftungen sind erbschaftssteuerfrei, d. h. sie kommen zu 100 % der Stiftungsarbeit zu Gute.
6. Besetzung der Stiftungsgremien
Wie bereits im letzten Rundschreiben mitgeteilt, bilden Jutta Aust, Georg Stöhr und Thomas Schönberger (Vorsitzender) den Vorstand der Stiftung.
Im Stiftungsrat (Kontrollgremium gegenüber dem Vorstand) sind neben den bisherigen Mitgliedern Irmela Erckenbrecht (Autorin zahlreicher vegetarischer Kochbücher und Übersetzerin), Dominique Monnet (Vegetarische Initiative e.V.) und Renate Brucker (aktiv in der Tierrechtsbewegung), Karin Petersen (beim VEBU aktiv im Jugendprojekt) und Karl-Heinz Tackenberg (Vegetarier-Altenselbsthilfe e.V.) dazugekommen.
Botschafter/innen der Stiftung sind bisher die Leiterin der „ReformhausINFORMATION”, Birgit Blome, die Schauspielerin Stephanie Kindermann, die Chefredakteurin von „Vegetarisch Fit!”, Meike Körner, die Chefredakteurin des „Reformhaus Kuriers”, Sigrid Oldendorf und die Buchautorin und Förderin einer vegetarischen Vollwertkost Barbara Rütting. Die Botschafter/innen werben für die Arbeit der Stiftung in der Öffentlichkeit, ohne in die Gremienarbeit eingebunden zu sein.
Wir freuen uns auf das erste Arbeitsjahr der Stiftung nach der Gründung und danken Ihnen für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen verbleiben
Jutta Aust, Thomas Schönberger, Georg Stöhr
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