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Gründerdarlehen

Die Gründerdarlehen werden im Moment nicht vergeben. ProVeg-Start up unterstützt Sie gern mit weiteren Angeboten. Diese finden Sie hier: vebu.de/startup

VEGETERRA vergibt in Kooperation mit ProVeg Deutschland Gründerdarlehen


Was sind Veggie-Gründerdarlehen?

Um vegane und vegetarische Unternehmen zu fördern, vergibt Vegeterra Darlehen in Höhe von bis zu 10.000 Euro. Diese Darlehen werden marktüblich verzinst und werden bis zu einer Laufzeit von fünf Jahren vergeben.

Wer kann ein Gründerdarlehen beantragen?

Jeder, der ein vegan oder vegetarisch ausgerichtetes Unternehmen gründen möchte. In Einzelfällen kann auch die Erweiterung eines bestehenden Unternehmens gefördert werden.

Wie kann man ein Gründerdarlehen beantragen?

Interessenten können ganz einfach eine informelle Anfrage an existenzgruendung@vebu.de stellen. Ein Businessplan bzw. ausführliches schriftliches Konzept des Gründungsvorhaben sollte mitgeschickt werden. Bei erfolgreicher Erstprüfung erfolgt in der Regel ein persönliches Treffen. Der ganze Prozess dauert in der Regel zwischen vier und zwölf Wochen.

Was sind die entscheidenden Kriterien?

  • Wie effektiv trägt das Unternehmen zur Förderung der veganen bzw. vegetarischen Bewegung bei?
  • Wie hoch sind die Erfolgsaussichten bzw. die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Unternehmens?

Wie groß ist die Erfolgswahrscheinlichkeit eines Antrages?

Da das Gründungsprojekt erst Anfang 2013 richtig gestartet und das verfügbare Budget noch gering ist sowie die Anzahl der Anträge steigt, können wir momentan noch keine fundierte Aussage zu den durchschnittlichen Erfolgswahrscheinlichkeiten machen. Unser Ziel ist es langfristig möglichst viele Unternehmen zu fördern - gerade in der jetzigen Anfangsphase müssen wir allerdings hohe Maßstäbe ansetzen um das Gründungsprojekt als Ganzes nicht zu gefährden.

Warum vergibt VEGETERRA keine zinslosen Darlehen?

Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet nur marktüblich verzinste Darlehen zu vergeben. Als gemeinnützige Stiftung darf VEGETERRA ihren steuerbegünstigten Status nicht dahingehend verwenden, Unternehmen zu unterstützen die nicht als gemeinnützig anerkannt sind. Außerdem unterliegt VEGETERRA wie jede Stiftung einer Pflicht zur Kapitalerhaltung. Das heißt, bei allen Aktivitäten muss die langfristige Erhaltung des Stiftungskapitals gewährleistet bleiben. Trotz sorgfältiger Prüfung unsererseits und dem starken Engagement der Gründer werden sich Insolvenzen oder Zahlungsunfähigkeiten von Gründungsvorhaben nicht immer vermeiden lassen. Diese zu erwartenden Verluste müssen also mit Hilfe der Zinsen aus den erfolgreichen Projekten ausgeglichen werden.

In welcher Form kann ich sonst noch Unterstützung erhalten?

ProVeg unterstützt Gründer auf vielfältige Weise. Unter https://proveg.com/what-we-do/corporate-outreach-services finden Sie unser komplettes Angebot.