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Richtlinien zur Förderung
Förderrichtlinien für die Antragstellung an die
Stiftung Vegeterra

Wir freuen uns über Ihren Förderantrag an die Stiftung Vegeterra! Um das Antragsverfahren so einfach wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie um einen formlosen Antrag, bei dem Sie allerdings die folgenden Punkte beachten sollten:
Antragsberechtigt sind grundsätzlich Einzelpersonen, Verbände, Vereine, Initiativen und Institutionen.
Die Mittelvergabe ist allerdings nur an steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts möglich.
Inhaltlich fördert die Stiftung im Rahmen der Verbreitung des vegetarischen und veganen Lebensstiles in unserer Gesellschaft Projekte in den Bereichen Vegetarische / Vegane Ernährung und Gesundheit, Tierschutz und Tierrechte, Bio-veganer und ökologischer Landbau, zukunftsfähige Ernährungs- und Agrarkultur, kritische Verbraucher/inneninformation, Jugend- und Altenarbeit, internationaler Austausch, Ökologie und Ernährung sowie Welternährung.
Methodisch ist die Förderung von politischen Kampagnen, Personalkosten, Pressearbeit, Erstellung und Druck von Flugblättern, Broschüren und Periodika, Veranstaltungen, Seminaren, Aktionen, Aus-, Fort- und Weiterbildung von Einzelpersonen und wissenschaftlichen Forschungsarbeiten (Stipendien), Einsatz neuer Medien sowie weitere Formen der Willensbildung bzw. -bekundung möglich.
Der Antrag sollte 1-2 Seiten umfassen und das Projektziel, die Arbeitsmethoden und einen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten.
Das Einbringen von Eigenleistung (auch in Form ehrenamtlicher Arbeit möglich) bzw. die Gesamtfinanzierung des Vorhabens durch weitere Geldgeber ist erwünscht, aber keine zwingende Voraussetzung.
Die Antragstellung ist zu jedem Zeitpunkt möglich; wir bemühen uns um eine zügige Bearbeitung und Rückmeldung.
Die Mittelvergabe erfolgt vorbehaltlich der jeweils aktuellen Erträge aus dem Stiftungskapital bzw.der eingegangenen Spenden. Über die Förderung entschieden die satzungsgemäßen Organe. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Voraussetzung für die Auszahlung der Mittel ist die Vorlage eines kurzen (1-3 Seiten) Abschlussberichtes mit dem abschließenden Kosten- und Finanzierungsplan, der innerhalb von 3 Monaten nach dem Abschluss des Projektes einzureichen ist.
Die Auszahlung der Mittel erfolgt in der Regel nach Eingang des Abschlussberichtes, nach Absprache ist in Einzelfällen ein Vorschuss möglich.
Der Antragsteller verpflichtet sich, in allen öffentlichen, das Projekt betreffenden Publikationen (Flyer oder Broschüren, Pressemeldungen, Internetseite, etc.) auf die Förderung durch die Stiftung hinzuweisen (unter Verwendung des Vegeterra-Logos).
Stand: 3. Fassung, 1/2005
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