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Das Testament

Das wertvollste Erbe, das weitergegeben werden kann, ist die Chance auf ein friedliches Leben von Mensch, Tier und Natur....

Wenn Sie unsere Arbeit mit einem Vermächtnis oder einem Erbteil unterstützen wollen, sollten Sie ein Testament aufsetzen.
Ein richtig abgefasstes Testament muss nicht länger als eine Seite sein und bietet die Möglichkeit, finanziell sowohl für die Angehörigen zu sorgen als auch einen Teil des Vermögens für die Sicherung der Zukunft aller einzusetzen.

Wichtig zu wissen ist auch, dass Erbschaften an gemeinnützige Vereine von der Erbschaftssteuer ausgenommen sind. Vegeterra kann also wirklich all das, was Sie ihm vererben wollen, für seine Arbeit nutzen.

Sagen Sie, was Sie wollen...

Erbstreitigkeiten sind sehr unangenehm und können oft zu jahrzehntelangen Zerwürfnissen in einer Familie führen. Um das zu verhindern, sollten Sie rechtzeitig bestimmen, wer erben soll.
Wenn Sie das nicht tun, bestimmt es das Bürgerliche Gesetzbuch. Danach werden nach dem Ehegatten zuerst die Kinder und deren Abkömmlinge berücksichtigt, in zweiter Linie kommen die Eltern, Geschwister oder deren Abkömmlinge (Nichten und Neffen).

Wenn der/die Verstorbene keine Angehörigen mehr hat, wird automatisch das Bundesland, in dem er/sie zuletzt wohnte, zum Erben bestimmt!

Sie haben natürlich die Freiheit, selbst festzulegen, wer welchen Anteil erben soll. Ausgenommen den Pflichtteil für nahe Angehörige können Sie jeden Wert und jeden Gegenstand genau demjenigen vererben, dem Sie ihn zudenken wollen

Und dabei können Sie auch so genannte „Wir-Projekte“, wie beispielsweise den VEBU oder die VEGETERRA-Stiftung vegetarisch leben unterstützen, die nicht nur einem Einzelnen nützen, sondern Ihr Geld zum Wohle aller Mitgeschöpfe einsetzen werden. Dazu braucht es nur ein Testament, handschriftlich oder notariell, in dem Sie bestimmen, wie Sie Ihren Nachlass verteilt wissen wollen.

Was sollten Sie beachten weiterlesen



Eine Zukunft nach dem Tod:

- Leitfaden weiter

- Das Testament weiter

- Was sollten Sie beim Testament beachten? weiter

- Testamentzusatz weiter

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