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Das Testament

Was sollten Sie beachten?

Damit mit Ihrer Hinterlassenschaft auch wirklich in Ihrem Sinne verfahren wird, müssen Sie einige Punkte beachten

1. Ein Testament muss handschriftlich verfasst werden, die Unterschrift allein reicht nicht aus (siehe unsere Beispiele unten).

2. Das Testament muss das Erstellungsdatum und den Ort enthalten. Liegen mehrere Testamente vor, gilt das zuletzt geschriebene.

3. Halten Sie deutlich fest, wer welchen Anteil bekommen soll. Benennen Sie VEGETERRA mit vollem Namen und der Anschrift, es muss also geschrieben werden:
VEGETERRA - Stiftung vegetarisch leben, Blumenstr. 3, 30159 Hannover.

4. Wollen Sie mehrere Erben bedenken, machen Sie sich bitte auch die Mühe, die wichtigsten Werte (Haus- und Grundbesitz, Schmuck, Sparbücher, Wertpapiere, Auto usw.) einzeln aufzuführen. So gibt es später keinen Streit.

5. Sie können einen Erben im Testament auch mit einem Vermächtnis belegen, so dass der Erbe verpflichtet ist, einen von Ihnen bestimmten Anteil an den Vermächtnisnehmer weiterzugeben, zum Beispiel an den VEBU.

6. Wir empfehlen Ihnen, in Ihrem Testament zur Sicherstellung der Umsetzung Ihres letzten Willens eine/n Testtamentsvollstrecker/in bzw. Nachlassverwalter/in einzusetzen (bzw. auch eine/n Ersatztestamentsvollstrecker/in bzw. Ersatznachlassverwalter/in). Dies kann eine Ihnen nahestehende Privatperson sein.

7. Sehr günstig ist es, ein Testament gemeinsam mit einem Notar aufzusetzen, so können sich keine Fehler einschleichen, die dann verhindern, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Willen weitergegeben wird. Ein Notariat oder auch das Amtsgericht können das Schriftstück für Sie verwahren und nach dem Tod von Amts wegen öffnen. Falls Sie keinen Notar kennen, helfen wir Ihnen gern. Hier 2 Beispiele, wie der Testamenttext aussehen könnte:

Beispiel 1:

Mein Testament
Ich, Horst Mustermann, geboren am 8.12.1923, wohnhaft in der Musterstraße 5, 20535 Musterburg, bestimme hiermit meinen Neffen Peter Muster, geboren am 24.3.1934, zum Erben von 80% meines Vermögens. Vegeterra - Stiftung vegetarisch leben, Blumenstraße 3, 30159 Hannover wird 20% meines Vermögens erben. Frau Petra Schmidt, wohnhaft: Musterstr. 3 in Musterstadt wird meinen Schreibtisch erben.

Hamburg, den 27.7.2005
Unterschrift


Beispiel 2:

Ich, Marie Schulze, geboren am 23.12.1938 als Isolde Max, wohnhaft Adelenstr. 5 in Augsburg, setze hiermit meine Töchter Jasmin Meyer und Sybille Schulze zu gleichberechtigten Erbinnen ein. Beide Töchter werden verpflichtet, bis zu 6 Monate nach Erhalt des Erbes je 8.000 Euro an die VEGETERRA -Stiftung vegetarisch leben, Blumenstraße 3, 30159 Hannover als mein Vermächtnis zu zahlen.

Augsburg, den 15.8.2005 
Unterschrift


Wir bedanken uns schon jetzt für Ihr Entgegenkommen. Ihre persönlichen Anfragen beziehungsweise Ihre Bereitschaftserklärung (siehe Rückseite) werden selbstverständlich vertraulich behandelt und, wenn Sie es wünschen, an einen Rechtsanwalt oder Notar weitergeleitet.

Zur weiteren Beratung und Betreuung steht Ihnen als Ansprechpartner unser Vorsitzender Thomas Schönberger zur Verfügung. Bitte richten Sie Ihre Anfragen an unsere Geschäftsstelle, wir leiten sie an Herrn Schönberger weiter.

Diese Informationsschrift kann Ihnen nur ein paar Anstöße geben, sie ersetzt nicht den umfassenden Rat vom Fachmann. Deshalb - wenden Sie sich mit Ihren Fragen vertrauensvoll an uns, wir können Ihnen gegebenenfalls auch notarielle Hilfe vermitteln.

Vielen Dank!

Jedes Jahr fließen ungeheuer hohe Summen aus Erbmassen dem Staat zu, weil die Vererbenden versäumt haben, in einem Testament anzugeben, was mit ihrem Geld nach ihrem letzten Willen geschehen soll. Dabei gibt es so viele Möglichkeiten, dieses Geld sinnvoller und für die Gestaltung einer lebenswerten Zukunft einzusetzen.

Mit herzlichem Gruß
Matthias Rohra


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