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Genthiner Str. 48
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Spenden sind in beliebiger Höhe möglich. Spenden werden zusammen mit den Erträgen aus dem Grundkapital direkt
für den Stiftungszweck eingesetzt.

Ab einer Zustiftung oder Spende
von 500,- Euro sind Sie FÖRDERER/IN,
ab 5000,- Euro DONATOR/IN
und ab 10 000,- Euro MÄZEN/IN
der Stiftung.

Als Anerkennung für Ihre Unterstützung erhalten Sie auf Wunsch eine Urkunde.


Spenden wird steuerlich attraktiver!

Eine gute Nachricht für alle Stifter/innen und Spender/innen: Das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ ist rückwirkend zum 1.1.2007 in Kraft getreten. Das Spendenrecht ist nun großzügiger geregelt und Ihr Engagement wird stärker als vorher von den Finanzbehörden „belohnt“:

Vom Gesamtbetrag der Einkünfte können zukünftig Spenden bis zu einer Höhe von 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte (bisher 5 % bei gemeinnützigen und kirchlichen und 10 % bei mildtätigen, wissenschaftlichen und kulturellen Zwecken) abgezogen werden.

Bei Spenden bis zu 200,-Euro (bisher 100,-Euro) im Jahr reicht nun ein einfacher Einzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung als Nachweis aus.

Über 20 % hinausgehende Beträge können im Rahmen der Steuererklärung unbegrenzt auf die nächsten Jahre übertragen werden.

Für Unternehmen wird die Abzugsgrenze für Spenden auf vier Promille (bisher 2) der Umsätze, Löhne und Gehälter erhöht.

Für Zustiftungen wird der Gründungshöchstbetrag auf 1 Million Euro (bisher 307.000 E) ohne Beschränkung auf das Gründungsjahr angehoben. Auf Antrag des Steuerpflichtigen kann dieser Abzugsbetrag (zusätzlich zu den jährlichen 20 %) auf bis zu 10 nacheinanderfolgende Jahre verteilt werden.


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