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Home > Vegeterra unterstützen Unterstützen Sie die StiftungLassen Sie uns gemeinsam die Zukunft unseres Planeten gestalten. Antwortcoupon (PDF-Datei) Eine gute Nachricht für alle Stifter/innen und Spender/innen: Das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ ist rückwirkend zum 1.1.2007 in Kraft getreten. Das Spendenrecht ist nun großzügiger geregelt und Ihr Engagement wird stärker als vorher von den Finanzbehörden „belohnt“: Vom Gesamtbetrag der Einkünfte können zukünftig
Spenden bis zu einer Höhe von 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte
(bisher 5 % bei gemeinnützigen und kirchlichen und 10 % bei mildtätigen,
wissenschaftlichen und kulturellen Zwecken) abgezogen werden. Für Unternehmen wird die Abzugsgrenze für Spenden auf vier Promille (bisher 2) der Umsätze, Löhne und Gehälter erhöht. Für Zustiftungen wird der Gründungshöchstbetrag
auf 1 Million Euro (bisher 307.000 E) ohne Beschränkung auf das Gründungsjahr
angehoben. Auf Antrag des Steuerpflichtigen kann dieser Abzugsbetrag (zusätzlich
zu den jährlichen 20 %) auf bis zu 10 nacheinanderfolgende Jahre
verteilt werden. |
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